Sperrfristverkürzung-Maximal möglicher Erfolg: vollständige Aufhebung der Führerscheinsperre!

 

Durch eine freiwillige Teilnahme an unseren von Richter*innen geschätzten verkehrspsychologischen Beratungsgesprächen schaffen Sie die Möglichkeit, die vom Gericht verhängte Führerschein-Sperrfrist zu verkürzen. Da Richter*innen die freiwillige Teilnahme an verkehrspsychologischen Beratungsgesprächen honorieren dürfen, macht es sehr viel Sinn, diese Gespräche vor Ihrer Gerichtsverhandlung abzuschließen. So kann die von uns ausgestellte Teilnahmebescheinigung als Argument für eine Verkürzung der Führerschein-Sperrfrist verwendet werden.

 

Der erreichbare Maximal-Erfolg durch Gespräche mit unseren erfahrenen Verkehrspsychologen ist eine vollständige Aufhebung der Führerscheinsperre !

 

 

Die sinnvolle Anzahl der Gespräche ist sehr individuell. Um diese Frage vorab zu klären, empfehlen wir daher immer, zunächst ein kostenloses Informationsgespräch mit uns zu vereinbaren: